Kulturgut
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Unter Kulturgut werden materielle und immaterielle Erscheinungs- und Ausdrucksformen von Kultur verstanden. Der Begriff ist, wie der Kulturbegriff selbst, ungenau und beinhaltet einerseits einzelne Objekte oder Inhalte ("Kulturgüter"), als auch die Gesamtheit kulturell relevanter Gegenstände, das "Kulturgut". Es kann ein Produkt künstlerischem Schaffens oder auch ein historisches Dokument sein, das institutionell für bedeutsam und erhaltenswert erachtet wird. Die Summe aller Kulturgüter wird auch als Kulturelles Erbe oder Kulturerbe (cultural heritage) bezeichnet. Hauptsächlich im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch des Zivil- und Katastrophenschutzes werden schützens- und erhaltenswerte Artefakte und Dokumente von bedeutendem kulturellem Wert „Kulturgüter“ genannt.
„Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Gebäude (Baudenkmäler) wie Kirchen, Klöster, Schlösser sein. Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur (Soziologie), sie können aber auch zur Volkskultur oder der Alltagskultur gehören.
Literatur
- Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste (Hrsg.): Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz, Magdeburg 2001
Weblinks
- http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/#kulturgut Kulturgutverluste werden angeprangert
- http://www.webjournal.unior.it Web Journal on Cultural Patrimony
- http://web.tiscali.it/mediterraneum_isform "Mediterraneum. Protection and exploitation of cultural and environmental property"
- Kulturgüterrückgabegesetz (KultGüRückG) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern
- Kulturgueterschutz in Deutschland
- Kulturgueterschutz in der Schweiz

